Häufig gestellte Fragen
Prüfungsurkunde verloren Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 13. Oktober 2010 um 07:29 Uhr

Sollten Sie Ihre Prüfungsurkunde verloren haben, so besteht die Möglichkeit dass Sie sich eine Ersatzurkunde ausstellen lassen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Fischereiprüfung  erst im Jahr 2000 oder später, in Hamburg gemacht hatten.

Sollte dies der Fall sein, so können Sie sich hier den Antrag auf eine Ersatzurkunde im PDF-Format herunterladen

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Februar 2011 um 10:53 Uhr
 
Wie kann ich Mitglied im ASV Hamburg werden? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 01. September 2010 um 04:49 Uhr

 

Die Mitgliedschaft im Angelsport Verband Hamburg e.V. , kann nur erfolgen, über die Mitgliedschaft eines uns angeschlossenen Vereins. D.h. Einzelpersonen können nicht aufgenommen werden!

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Februar 2011 um 10:54 Uhr
 
Dürfen ausländische Besucher (Touristen) in Hamburg angeln? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 01. September 2010 um 04:47 Uhr

Auskünfte für Fischereierlaubnisscheine für ausländische Besucher ( Touristen) gibt das Fischereiamt des Landes Hamburg. Tel.: 040 428 411 792

 
Ist das Bootsangeln in Hamburg erlaubt? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 12:37 Uhr
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 17. Dezember 2011 um 10:42 Uhr
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Welche Mindestmaße und Schonzeiten gelten in Hamburg? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 11:26 Uhr
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 04. Oktober 2010 um 16:00 Uhr
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Information zur Fischerausbildung und Prüfung Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 11:23 Uhr

siehe unter Aus- und Fortbildung (Navigation links:  Referate > Aus- und Fortbildung > Fischereischeinlehrgänge)

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. März 2011 um 05:48 Uhr
 
Wie viele Anbissstellen sind in Hamburg erlaubt? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 11:19 Uhr
Pro Angelrute dürfen in Hamburg max. 2 Anbissstellen/Haken montiert werden.
Hierbei ist es egal ob man mit einer oder 2 Ruten fischt.

Dieses gilt bei jeder Angelart, auch beim Angeln auf Stint.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Februar 2011 um 10:56 Uhr
 
Muss ich Gemeinschaftsfischen an Verbandsgewässer anmelden? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 11:15 Uhr
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 04. Oktober 2010 um 15:54 Uhr
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Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 11:08 Uhr

Ja, der Fischereischein aus einem anderen Bundesland ist auch in Hamburg gültig,

vorrausgesetzt Ihr Hauptwohnsitz befindet sich nicht in Hamburg.

Sollten Sie in Hamburg wohnen, müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Bezirksamt einen neuen Hamburger Fischereischein beantragen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Februar 2011 um 10:56 Uhr
 
Bekommt man Gastkarten für die Verbandsgewässer Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 10:53 Uhr
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 03. Juni 2011 um 06:04 Uhr
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Welche Fischfanggeräte sind in Hamburg erlaubt? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 10:47 Uhr

 

Dem Angler ist das Fangen von Fischen nur mit der Handangel einschließlich Pöddern und mit der Senke erlaubt.

Die Senke darf nicht größer als 1m² sein.

Es darf mit 2 Ruten gefischt werden, es sind maximal 2 Anbissstellen pro Rute erlaubt.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Februar 2011 um 10:57 Uhr
 


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